Antwort: Frage 6 

ANTWORT: (Eva-Katharina Nebel, Fachhochschule Köln)

In der Denkmalpflege sind unter dem Sammelbegriff "Instandsetzung" Termini eingeführt, die ohne weiteres auf die Restaurierung von Schriftgut übertragen werden können. Es sind dieses - in progressiver Reihenfolge hinsichtlich des Eingriffes - folgende Begriffe: Konservierung - Restaurierung - Renovierung (dieser Ausdruck hat sich allerdings in der Schriftgutrestaurierung nicht durchgesetzt) - Rekonstruktion - Kopie.

Nach diesen Kriterien werden die Objekte grundsätzlich vor einer Maßnahme
untersucht, um den Umfang und die Notwendigkeit der Eingriffe mit dem Auftraggeber zu klären. Abhängig vom Schadensumfang, der Häufigkeit des Gebrauchs, Provenienz, aber auch ästhetischen Anforderungen muß argumentiert und in der Regel mit dem Besitzer gemeinsam eine Lösung gefunden werden. Dabei kommt es natürlich zu divergierenden Entscheidungen, die z. B. während der Workshops auch zwischen den Restauratoren diskutiert wurden. In der Regel aber überlappen sich "alt" und "neu" immer - wenn z. B. die gebrochenen Fälze des originalen Einbandes mit neuem Material unterlegt werden müssen.

Nur anhand der Einzelfälle also kann und muß immer wieder neu diskutiert werden. Das macht diesen Beruf gerade so interessant und lebendig, streckenweise aber - und das gerade in der Buchrestaurierung - auch richtig ausweglos! Denn man erwartet vom Restaurator, daß er nicht nur redet, sondern etwas macht, und das jetzt, nicht in zwanzig Jahren, wenn alles besser ist? ... - um sich durch sein Tun unwiderbringlich erneut zwischen die Fronten zu begeben.

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